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Was ist die SANIERUNGSBERATUNG?

Viele Städte und Kommunen entscheiden sich in Zusammenhang mit der städteplanerischen Analyse im Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder der Vorbereitenden Untersuchung ein Sanierungsgebiet laut §142 Abs. 3 BauGB förmlich festzulegen. Nachdem die Sanierungssatzung mit dem Sanierungsgebiet in Kraft tritt, bietet unser Büro eine kostenlose Erstberatung für alle Hauseigentümer an. 

In nachfolgendem Video haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

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